
- Den Abschluss von Leistungsverträgen mit allen Kultur- und Stadtteilzentren über mindestens 5 Jahre.
- Die Bereitstellung von ausreichend investiven Mitteln zur Verbesserung deren baulichen Zustandes und der technischen Ausstattung - gegebenenfalls Erstellung eines mittelfristigen Investitionsplanes für diese Einrichtungen.
- Mindestens 5 Prozent des kommunalen Kulturetats (Summe der Ausgaben zu Einzelplan 3) zur Förderung der freien Kulturarbeit (Haushaltsstelle 700/000/0) - dadurch deutliche Aufstockung freier Projektförderung.
- Ermöglichen von kalenderjahrübergreifenden Projekten durch flexible Zuwendungszeiträume.
- Vorhalten eines "Feuerwehrtopf" für die unterjährliche Vergabe von Projektfördermitteln.
- Die Vereinheitlichung der formalen Regelungen innerhalb verschiedener Förderrichtlinien der Stadt Leipzig sowie deren Angleichung an die Vorgaben der Steuergesetzgebung.
- Die Schaffung einer zentralen Abrechnungsstelle für alle kommunalen Fördertöpfe - beginnend zumindest für das Kulturamt und das Jugendamt.
Du musst mindestens Deinen Namen eingegeben.
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